Dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz III wurde zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für Kleinunternehmer. Ab 2020 steigt die Umsatzgrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro.
Dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz III wurde zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für Kleinunternehmer. Ab 2020 steigt die Umsatzgrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro.
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